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Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Für die Vermietung und den Verkauf von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gelten auch in Schweinfurt neue Vorschriften. Einen Energieausweis müssen Sie erstellen lassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gerne erstelle ich auch für Ihr Gebäude einen rechtssicheren Energieausweis Die wichtigsten Punkte zum Energieausweis habe ich nachfolgend zusammengestellt.

Energieausweis in Schweinfurt

Vorlagepflicht Energieausweis bei Besichtigungen

Bei einem Besichtigungstermin der Immobilie muss der Energieausweis dem möglichen Käufer oder Mieter vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden.

Übergabe Energieausweis bei Miet- oder Kaufvertrag

Kommt ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, muss der Energieausweis übergeben werden.

Kennwerte in Immobilienanzeigen

In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte, wie z.B. der Endenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse, aus dem Energieausweis genannt werden. Werden die geforderten Angaben nicht gemacht, ist dies seit Mai 2015 strafbar.

Kosten Energieausweis Schweinfurt, Poppenhausen und Umgebung

Bedarfsausweis für Ein-/Zweifamilienhaus

auf Anfrage

Bedarfsausweis für Mehrfamilienhaus

auf Anfrage

Verbrauchsausweis für Ein- / Mehrfamilienhaus

€ 150,- brutto, im Preis ist ein Ortstermin enthalten. Dieser ist nötig, um eine qualifizierte Aussage zu den Modernisierungs­empfehlungen zu machen. Außerdem habe Sie die Möglichkeit, Fragen zu ihrem Gebäude zu stellen.

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Preis auf Anfrage. Die Kosten sind von der Größe des Gebäudes und von der Anzahl der Nutzerprofile nach DIN 18599 abhängig.

Welcher Energieausweis muss ausgestellt werden?

Ein Bedarfsausweis muss für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten ausgestellt werden, wenn der Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Für alle anderen Gebäude ist auch der Verbrauchsausweis möglich.

Alle Energieausweise müssen auch Modernisierungs­empfehlungen enthalten. Ein bedarfsorientierter Energieausweis hat den Vorteil, dass er eine nutzerunabhängige Aussage über den Energiebedarf liefert. Die Werte im verbrauchsorientierten Energieausweis dagegen spiegeln alle auch das Nutzerverhalten wieder.

Leistungen Energieausweis erstellen

  • Ortstermin zur Datenerfassung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
  • Berechnen der Kennwerte beim Bedarfsausweis
  • Grundriss- und Ansichtspläne sowie das letzte Schornsteinfegerprotokoll sind hilfreich. Die Berechnung erfolgt nach EnEV 2014 und legt somit ein Normnutzungsverhalten zugrunde.
  • Erfassen der Energieverbrauchsdaten beim Verbrauchsausweis
  • Es müssen Verbrauchsdaten dreier aufeinander folgender Abrechnungsjahre vorliegen. Außerdem müssen Leerstände genannt werden.
  • Modernisierungs­empfehlungen zur Verbesserung der Gebäudedämmung und Haustechnik
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